AGBs

Corinna Dehnert
Diplom-Designerin (FH)
Zillertalstraße 31, 81373 München,
Tel. 0160-99085675
mail@corinnadehnert.de
www.corinnadehnert.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grafikdesign)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designerin (nachfolgend CD genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber CD eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. CD überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. CD bleibt in jedem Fall, auch wenn CD das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen CD und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. CD hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheberin genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, CD eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von CD, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von CD sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von CD.
1.8. Über den Umfang der Nutzung steht CD ein Auskunftsanspruch zu.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann CD Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. CD ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleist-ungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CD hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von CD abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, CD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsaus-führungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind CD spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. CD ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass CD ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat CD dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von CD verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. CD haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von CD ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt CD vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll CD die Produktionsüberwachung durchführen, schließen CD und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt CD die Produktionsüberwachung durch, entscheidet CD nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber CD zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.

7. Haftung
7.1.CD haftet nur für Schäden, die CD selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. CD haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei CD geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Soweit CD auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet CD nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.7. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, bei geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, bei geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (Abweichungen vom offenen und/oder gefalzten Endformat) sowie bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag (bei Magazinen, Broschüren, etc.). Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen, wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten – auch wenn sie von CD erstellt wurden – und dem Endprodukt.
7.8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an CD, stellt er CD von der Haftung frei.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für CD Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
8.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann CD eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann CD auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an CD übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber CD im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von CD als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht